Uns erreichen täglich Fragen
Hier geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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FAQs zur Mitgliedschaft & zur Genossenschaft
WIE HOCH IST DIE MINDESTEINLAGE FÜR DEN BEITRITT ZUR SOLAWI JOLLING EG? ▾
100€ Um Mitglied der Genossenschaft zu werden, musst du mindestens 1 Genossenschaftsanteil zeichnen. Ein Anteil kostet 100.-€.
MUSS ICH GENOSSENSCHAFTSMITGLIED WERDEN, WENN ICH EINEN ERNTEANTEIL MÖCHTE? ▾
Ja. Nur Mitglieder können einen Ernteanteil beziehen.
WAS PASSIERT MIT MEINER EINLAGE? ▾
Die Einlage gilt als Eigenkapital der Genossenschaft. Damit decken wir unter anderem unseren Kapitalbedarf für wichtige Investitionen. Ganz nach dem Motto: „Was einer nicht vermag, das vermögen viele!”
WARUM SOLLTE ICH MEHR GENOSSENSCHAFTSANTEILE HALTEN, ALS DIE MINDESTANZAHL? ▾
Mit jedem Genossenschaftsanteil, der gezeichnet ist, steht der Genossenschaft Kapital für Investitionen und damit für gesundes Wachstum und Weiterentwicklung zur Verfügung. D.h. wir sind in der Aufbauphase weniger auf Bankkredite, mit Zinszahlungen angewiesen. Die Genossenschaft kann sich also über die Einlagen der Mitglieder z.T. selbst finanzieren.
HABE ICH MEHR STIMMEN, WENN ICH MEHRERE GENOSSENSCHAFTSANTEILE ZEICHNE? ▾
Nein. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile.
WELCHE VORTEILE HABE ICH ALS MITGLIED DER GENOSSENSCHAFT? ▾
Nur als Mitglied kannst Du einen Ernteanteil beziehen.
Du wirst zu allen Veranstaltungen eingeladen.
Als Mitglied bist Du gleichzeitig auch Miteigentümer/in der Jolling e.G. und kannst an der Entwicklung der Genossenschaft mitwirken.
Du unterstützt die Entwicklung und Vernetzung deiner Region.
Du förderst regionale Wirtschaftskreisläufe
Du kannst Dein Geld sinnvoll investieren und mitverfolgen, wie es in deiner Region wirkt
Du hilfst kleine, handwerkliche Strukturen am Leben zu halten und zu fördern
Du kannst aktiv an der Zukunft der Landwirtschaft mitwirken und somit auch am Landschaftsbild deiner Region
KANN ICH MEINE GENOSSENSCHAFTSANTEILE KÜNDIGEN? ▾
Ja. Die Frist zur Kündigung beträgt zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres. Diese zweijährige Kündigungsfrist dient dazu, die Finanzen der Jolling e.G. stabil und planbar zu halten. Nicht zu verwechseln mit der Kündigungsfrist für den Ernteanteil.
WAS PASSIERT MIT GEWINNEN ODER VERLUSTEN DER GENOSSENSCHAFT? ▾
Über die Verwendung von Gewinnen entscheiden die Mitglieder in der Generalversammlung. Gewinne können rückvergütet werden oder einer nachhaltigen Genossenschaftsentwicklung zu Gute kommen. Verluste können aus Rücklagen gedeckt, auf neue Rechnung vorgetragen oder auf die Geschäftsguthaben der Mitglieder verteilt werden.
MUSS ICH ALS GENOSSENSCHAFTSMITGLIED EINEN ERNTEANTEIL ÜBERNEHMEN ▾
Nein, auch wenn du keinen Ernteanteil beziehst, kannst du Mitglied werden, die lokale Landwirtschaft mit deinem Beitrag stärken und mitgestalten. Und du wirst Teil einer wundervollen Gemeinschaft und natürlich laden wir dich dann zu all unseren Festen ein.
WIE STARK MUSS ICH MICH ALS GENOSSENSCHAFTSMITGLIED EINBRINGEN? ▾
Alles kann, nichts muss! Du kannst selbst entscheiden, wie stark Du dich einbringen möchtest. Du kannst Teil eines Arbeitskreises werden, oder einfach regelmäßig deine Lebensmittel abholen.
FAQs zum Ernteanteil
MUSS ICH MITARBEITEN? ▾
Nein, aber wir haben immer wieder freiwillige Gemeinschaftsaktionen an denen Du gerne teilnehmen kannst.
KANN ICH AUSWÄHLEN WAS IN MEINER KISTE IST? ▾
Nein, alle Kisten sind gleichbestückt. In die Kiste kommt alles was wir anbauen und ernten!
MUSS ICH GENOSSENSCHAFTSMITGLIED SEIN UM EINEN ERNTEANTEIL ZU BEKOMMEN? ▾
Ja, nur Mitglieder der Genossenschaft können einen Ernteanteil beziehen.
KANN ICH MEINEN ERNTEANTEIL VERGRÖßERN ODER VERKLEINERN? ▾
Vergrößern ist möglich, sofern es noch freie Plätze gibt. Verkleinern nur nach Rücksprache.
WIE LANGE IST DIE KÜNDIGUNGSFRIST? ▾
3 Monate zum Ende deiner Erntevereinbarung. Die Erntevereinbarung läuft über 12 Monate.
KANN ICH MEINEN ERTNEANTEIL PAUSIEREN WENN ICH IM URLAUB BIN? ▾
Ja, aber! Wir empfehlen den Ernteanteil in dieser Zeit von Freunden oder Bekannten abholen zu lassen. So kann unser Büro schlank bleiben und die Wertschöpfung geht direkt an die produzierenden Betriebe. Wenn du längere Zeit unterwegs bist, kannst du für einen kompletten Kalendermonat pausieren. Diese Zeit wird dir dann einfach an die Laufzeit deiner Erntevereinbarung drangehängt.