Unsere Generalversammlung findet am Mittwoch, 24.11.2021 von 19 - 21 Uhr statt.
Auf Grund der Verschärfung der Corona-Regeln für Versammlungen, laden wir zu einer Hybrid-Veranstaltung ein: d.h. alle Mitglieder, die, die dann geltenden Corona-Regeln erfüllen, können an der Generalversammlung in Präsenz in der Gärtnerei Jolling teilnehmen und sind dazu herzlich eingeladen! Wir freuen uns auf Live-Publikum. Alle anderen können über eine Online-Live-Übertragung aktiv an der Versammlung teilnehmen. Auch die Online-Teilnehmenden werden über einfach zu bedienende Online-Tools an den Abstimmungen der Satzungsänderungen und der Aufsichtsratswahl teilnehmen und Rückfragen über Chat und Sprechfunktion geben können. Keep cool! Wir kriegen das hin.
“Bisserl ist das wie eine Live-Übertragung bei den Opernfestspielen!” schreibt uns dazu eine Ernteteilerin. Na, das ist doch mal eine gute Einstellung! Danke für die Rückmeldung.
Infos für Präsenz-Teilnehmende:
- Bitte warm anziehen und evtl. heißen Tee mitbringen! Wir können die Gärtnerei zwar heizen, aber es bleibt ein Gewächshaus.
- Mitglieder, die nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit eine Vollmacht auszustellen, damit eine andere Person in ihrem Namen an den Abstimmungen teilnehmen kann.
- Bitte Nachweis über Impfung oder Genesung mitbringen und vorzeigen.
Infos für die Live-Übertragung:
- Der Online-Link zur Veranstaltung wird euch kurz vor Beginn per Mail zugesandt. Wir bieten eine Einführung in die Bedienung von Zoom (unser Online-Konferenz-Tool) von 18:45 - 19 Uhr für alle, die das erste Mal mit Zoom arbeiten, an.
- Falls Ihr Probleme habt mit dem Einloggen, gibt es eine telefonische Info-Hotline von 18:45 - 19:15 Uhr unter T. 0177 8550 802 (Danke, Svea für den Telefonjocker!)
- Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Zoom am zuverlässigsten über den Browser GoogleChrome läuft. Egal welchen Browser du nutzt, wichtig ist, das es eine aktuelle Version ist. Also, am besten ein paar Tage vorher Updates herunterladen.
- Deine Stimme zählt: Auch die Online-Teilnehmenden haben die Möglichkeit an den Abstimmungen und der Wahl zum Aufsichtsrat teilzunehmen. Dazu benutzen wir ein rechtsicheres Abstimmungstool. Den Link dazu schicken wir Euch auch in der Mail. Die Abstimmungsräume sind immer nur für etwa 2 Minuten im Anschluss an die Eröffnung der Abstimmungzeiten aktiv.
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Den Link zur Online-Veranstaltung und den Online-Abstimmungstools versenden wir am Mi, 24. November in der Wochenmail. Bitte melde Dich zur Generalversammlung nur per Mail an, wenn Du KEINE WOCHENMAIL von uns erhältst. Wir schicken dir dann den Link in einer gesonderten Mail.
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Liebe Mitglieder der Jolling e.G.,
Wir laden Euch herzlich ein zum TEIL II der
GENERALVERSAMMLUNG der JOLLING E.G.
am Mi, 24. November 2021, um 19 – 21 Uhr
in der Gärtnerei Jolling, Jolling 14, 83093 Bad Endorf
Wir freuen uns mit Euch einen Blick auf das letzte, sowie das laufende Jahr zu werfen und miteinander in den Austausch über unsere gemeinsame Genossenschaft zu kommen.
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, uns ihre Themen und Anliegen für die Generalversammlung bis zum Mo, 8. November 2021 schriftlich mitzuteilen, damit sie Platz auf der Agenda finden.
TAGESORDNUNG
Begrüßung
Vorstellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020
Entlastung der Vorstände und des Aufsichtsrats
Antrag auf Satzungsänderung*
Vorstellung der Aufsichtsratskandidat*innen
Wahl des Aufsichtsrates
Präsentation des Mitglieder-Stammtisch
Blick aufs laufende Jahr 2021
Budgetkalkulation 2022
* Antrag auf Satzungsänderung
Satzungsänderung §15 Vertretung (1) und §18 Zusammensetzung und Dienstverhältnis (1) von 2 auf mögliche 3 Vorstände
Wortlaut der möglichen Änderung:
§15 (1) Vertretung
Die Genossenschaft wird durch mindestens zwei höchstens drei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 Alternative 2 BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln
§18 (1) Zusammensetzung und Dienstverhältnis
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei höchstens drei Mitgliedern. Vorstandsmitglieder, die nicht hauptamtlich tätig sind, sollen, selbständige, aktiv tätige Mitglieder oder Personen, die zur Vertretung von Mitgliedsgesellschaften befugt sind, sein.
Im Zuge rechtlicher Rahmenbedingungen ist es Johannes und Moritz leider doch nicht möglich für den Aufsichtsrat zu kandidieren. Vorstände können erst in den Aufsichtsrat gewählt werden, wenn sie vollständig entlastet sind. Dazu zählt auch das laufende Jahr 2021, welches erst nächstes Jahr auf der Generalversammlung festgestellt wird. Generell gilt eine Karenzzeit von mindestens einem Jahr. Hier war wohl der Wunsch der Vater des Gedanken weiterhin ein Teil der Jolling e.G. zu sein.
Der neue Vorstand wird dann zeitnah nach der Generalversammlung vom neuen Aufsichtsrat gewählt.
Bei wem in der Zwischenzeit noch der Wusch entstanden ist für den Aufsichtsrat zu kandidieren, kann sich auch gerne spontan auf der Generalversammlung präsentieren.
Mit besten Grüßen,
Johannes Schindhelm und Moritz Feuchtmeir, Vorstand der Jolling e.G.